Die Paratuberkulose wird durch das Bakterium Mycobacterium avium subspecies paratuberculosis (kurz MAP) verursacht.
In betroffenen Herden fallen niedrige Milchleistung, vereinzelt Durchfall und vermehrte Abgänge auf. Im Endstadium der Erkrankung kommt es zu starker Abmagerung und chronischem Durchfall.
Die Paratuberkulose ist nicht behandelbar.
Die Infektion erfolgt im Kälberalter und während der Aufzucht durch Kontakt zu infizierten älteren Kühen. Diese scheiden den Erreger über Kolostrum, Milch, Kot und Harn aus.
MAP wird stark in der Umwelt der Tiere gestreut und kann dort auch lange überleben, in der Erde und in der Gülle.
Die Erkrankung tritt erst viele Jahre nach der Infektion klinisch in Erscheinung.
MAP wird über Blut- oder Milchproben mithilfe einer Antikörperuntersuchung nachgewiesen, aber erst im Alter >24 Monate. Diese Untersuchung kann im Rahmen der Milchkontrolle über Einzel- oder Sammelmilchproben erfolgen, oder über Blutproben durch den Tierarzt.
Die Niedersächsische Tierseuchenkasse übernimmt die Kosten der Probenentnahme und die Kosten der Laboruntersuchung.
Das Ziel des MAP-Verminderungsprogramms ist die Reduzierung des Vorkommens der Paratuberkulose in den Milchviehherden, und damit die Verbesserung der Tiergesundheit und der Wirtschaftlichkeit. Die Teilnahme an diesem Programm ist freiwillig. Bei Teilnahme verpflichtet sich der Landwirt, alle positiven Tiere innerhalb von 18 Monaten aus dem Bestand zu entfernen. Die Tierseuchenkasse ersetzt den allgemeinen Wert der Kuh abzüglich dem Schlachterlös.
Weiterhin muss der Landwirt gemeinsam mit dem Tierarzt einen MAP-Verminderungsplan aufstellen. Hier geht es vor allem um die Verbesserung der Betriebshygiene in allen Nutztierbereichen. Bei der Umsetzung der Hygienemaßnahmen sollte man sich an den Leitfaden „Biosicherheit in Rinderhaltungen mit der Anlage Paratuberkulose“ halten.
Man kann davon ausgehen, dass das freiwillige MAP-Verminderungsprogramm zu einer verpflichtenden Landesverordnung umgewandelt wird. Deshalb empfehlen wir, eine freiwillige Erstuntersuchung durchführen zu lassen, um einen ersten Überblick zu erhalten.
Vor allem Betriebe mit Zukauf von Zuchttieren, Betriebe mit niedriger Milchleistung und Betriebe mit vermehrten Tiergesundheitsproblemen sollten sofort handeln!