Die Novelle des niedersächsischen Hundegesetzes ist im Juli 2011 in Kraft getreten und legt unter anderem fest, dass jeder Halter seinen Hund, der älter als 6 Monate ist, mit einem Chip kennzeichnen lassen muss. Notwendig ist überdies eine Haftpflichtversicherung für das Tier, damit ein Halter mögliche Schäden begleichen kann.
Ab dem 1. Juli 2013 ist außerdem ein Sachkundenachweis für Ersthundehalterinnen und -halter erforderlich und die Anmeldung im zentralen Hunderegister Pflicht.
Zentrales Register
Jeder Hundehalter muss sein Tier vor Vollendung des siebten Lebensmonats beim Zentralen Register anmelden. Ist der Hund bereits älter als 6 Monate, so sind die Angaben innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Hundehaltung zu machen. Die Registrierung wird durch die Kommunale Systemhaus GmbH (KSN) durchgeführt, wofür eine einmalige Gebühr erhoben wird. Für jede Online-Registrierung werden Kosten in Höhe von 14,50 Euro (zuz. MwSt.) anfallen. Eine telefonische bzw. schriftliche Anmeldung kostet 23,50 Euro (zuz. MwSt.).
Die Registrierung kann ab 24. Juni 2013 erfolgen und ist unter “www.hunderegister-nds.de“ oder telefonisch beim Hunderegister Niedersachsen unter 0441 / 39010400 möglich.
Sachkunde
Ab dem 1. Juli 2013 müssen Hundehalter ihre Sachkunde nachweisen können.
Ausschließlich Hundehalter, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen.
Der Nachweis der Sachkunde besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung. Die theoretische Sachkundeprüfung ist vor der Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen. Beide Prüfungen werden jeweils ab 40 Euro kosten, über die genauen Beträge entscheiden die jeweiligen Prüfer.
Der Sachkundenachweis kann direkt erworben werden, ein Vorbereitungskursus dazu ist nicht obligatorisch. Die Prüfung kann ab 1. Juli 2013 abgelegt werden. Wer zur Vorbereitung auf die Prüfung zusätzlich einen Kursus absolvieren möchte, kann jede Hundeschule kontaktieren und dort erfahren, ob sie derartige Angebote bereithält. Jede Hundeschule kann auch Prüfungstermine anbieten. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass die Prüfungen von einem Prüfer abgenommen werden, der von den zuständigen Behörden der Landkreise, der kreisfreien Städte, der Region Hannover oder dem Zweckverband Jade/Weser nach den Vorgaben des Niedersächsischen Hundegesetzes anerkannt ist.
Eine Liste der derzeit anerkannten Prüfer in Niedersachsen hat das ML auf seiner Homepage veröffentlicht unter „www.ml.niedersachsen.de“. Hier finden Hundebesitzer auch eine Literaturliste, die zur Vorbereitung auf die Prüfung hilfreich sein kann.
Muss jeder Hundehalter eine Sachkundeprüfung ablegen?
Wer innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung zwei Jahre ununterbrochen einen Hund ohne Beanstandung gehalten hat, besitzt die erforderliche Sachkunde bereits und muss keine weitere Sachkundeprüfung ablegen. Als Beweis für die erfolgte Haltung dienen Unterlagen wie die Steuerbescheinigung oder der Impfpass. Desweiteren müssen innerhalb einer Familie nicht alle Familienmitglieder den Sachkundenachweis ablegen, sondern nur die Halterin/der Halter des Hundes. Er ist jedoch für den sachkundigen Umgang mit dem Tier durch Familienmitglieder und Dritte verantwortlich.
Zusammenfassung:
- Kennzeichnung mit Transponder: Tierarzt
- Registrierung beim zentralen Hunderegister
www.hunderegister-nds.de
oder
0441 / 39 01 04 00
oder
schriftlich:
KSN Kommunales Systemhaus Niedersachsen GmbH
Elsässer Str. 66
26121 Oldenburg
(Anmeldeformular auf der Homepage) - Sachkundenachweis
Liste anerkannter Prüfer unter
www.ml.niedersachsen.de
Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz