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Kommen Sie Ihrer Meldeverpflichtung zur Antibiotikadatenbank nach?

Am 01. April 2014 ist die 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes in Kraft getreten.

Ziel dieses Gesetzes ist es, den Antibiotikaeinsatz bei Masttieren zu reduzieren und die Antibiotikaresistenzen zu begrenzen. Hierzu wurde eine zentrale amtliche Antibiotikadatenbank unter www.hi-tier.de eingerichtet, in der alle antibiotischen Behandlungen der zur Mast berufs- und gewerbsmäßig gehaltenen Rinder, Schweine, Hühner und Puten eingegeben werden sollen.

Halbjährlich wird die Therapiehäufigkeit der Nutzungsart ermittelt. Wurde im Betrieb überdurchschnittlich Antibiotika verabreicht, muß der Tierhalter zusammen mit dem Tierarzt die Ursachen ermitteln und Verbesserungen vornehmen.

Wenn folgende Bestandsuntergrenzen der zur Mast gehaltenen Nutztiere überschritten werden, ist der Tierhalter zur Meldung verpflichtet:

Nutzungsart Untergrenze
Mastkälber bis einschließlich 8 Monate 20
Mastrinder ab einem Alter von über 8 Monaten 20
Mastferkel bis einschließlich 30 kg 250
Mastschweine über 30 kg 250
Mastputen 1000

Folgendes muss gemeldet werden:

1. Bezeichnung des Antibiotikums (Liste der zugelassenen Antibiotika ist in der Datenbank zu finden)
2. Anzahl und Art der behandelten Tiere
3. Anzahl der Behandlungs- und Wirkungstage

Behandlungstage sind die Tage, an denen das Arzneimittel verabreicht wird.

Wirkungstage sind die Tage, an denen das Antibiotikum unter Einhaltung seines therapeutischen Spiegels wirkt.

a) Beispiel einer 3maligen Behandlung / 3 Wirkungstage

b) Beispiel eines Langzeitpräparates: 2 Behandlungstage / 4 Wirkungstage

4. Menge des Antibiotikums (Vom Tierarzt und Tierhalter angewendete Menge).
5. Zahl der gehaltenen Tiere und Bestandsveränderungen im Meldehalbjahr (Anfangsbestand, Zugänge, Abgänge, auch Verluste/Merzungen).

Bis zum 14. Januar 2015 müssen alle Daten des 2. Halbjahres 2014 eingegeben sein.

Bis zum 14. Juli 2015 müssen alle Daten des 1. Halbjahres 2015 eingegeben sein.

Auf der Internetseite www.hi-tier.de gelangt man über das Menü “Informationen“ zum Menü „Info Tierarzneimttel-Datenbank“. Hier findet man alles Wissenswerte über die Datenbank und Hinweise über das Meldeverfahren. Man kann sich auf dieser Seite auch ein „Handbuch für Rinderhalter“ ausdrucken.

Praxistipp: Mehr Tiergesundheit, mehr Tierwohl und weniger Medikamente – dies kann man am besten durch eine Integrierte Tierärztliche Bestandsbetreuung (ITB) erreichen.