Das Arzneimittelgesetz (AMG) regelt den Umgang mit Arzneimitteln bei Mensch und Tier. Die 16. Novelle des Gesetzes kann Anfang 2014 in Kraft treten.
Sie hat zum Ziel, den Antibiotikaeinsatz in der Nutztierhaltung noch transparenter zu machen, zu reduzieren, und den Menschen vor Antibiotikaresistenzen zu schützen.
Die Behandlungshäufigkeit jedes einzelnen Antibiotikums soll in den Betrieben bundeseinheitlich erfasst und in eine amtliche Datenbank eingegeben werden. Jeder Betrieb kann seine Kennzahl mit den bundesweiten Kennzahlen anderer gleichartiger Betriebe vergleichen.
Die Überwachungsbehörden in den Bundesländern sind befugt bei Überschreiten der Therapiehäufigkeit Maßnahmen zu ergreifen. Eine Maßnahme ist, dass der Tierhalter und der Tierarzt gemeinsam den Bestand analysieren und Verbesserungen vornehmen, um Antibiotikamengen zu senken.
Das Gesetz will die Nutztierhaltung optimal gestalten. Dies sollte aber sowieso im Interesse jeden Tierhalters sein, weil nur so die Wirtschaftlichkeit und die Zukunft des Betriebes gegeben ist.
Es sollte allerdings nicht nur die Nutztierhaltung kritisch bewertet werden, auch die Humanmedizin muß sorgfältig im Umgang mit Antibiotika sein, um die Resistenzen gegen Krankheitserreger zu minimieren.
Der beste Weg für ein funktionierendes Tiergesundheitsmanagement auf einem Betrieb ist die Integrierte Tierärztliche Bestandsbetreuung (ITB). Der Tierarzt kontrolliert ständig das Management, die Fütterung, die Haltung und die Genetik auf dem Betrieb, er ist in den Produktionsablauf integriert. Bei Zielabweichungen müssen Tierarzt und Betriebsleiter gemeinsam Korrekturmaßnahmen einleiten.