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Änderung der Pflichten für Hundehalter in Niedersachsen zum 1. Juli 2011

Seit dem 1. Juli 2011 ist für jeden Hundehalter in Niedersachsen Pflicht:

  1. Kennzeichnung des Hundes mit einem Transponder (Mikrochip) und
  2. eine Hundehalter–Haftpflichtversicherung.

Nachzulesen im „Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG). Bei Fragen wenden Sie sich an uns.